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Absauganlagen BS

Absauganlagen Prüfung in Braunschweig – Sicherheit durch DGUV-Prüfung

Absauganlagen schützen Beschäftigte in Braunschweig vor gefährlichen Stäuben, Rauche, Dämpfen und Gasen. Nur eine regelmäßig geprüfte Anlage gewährleistet diesen Schutz zuverlässig. Die Prüfpflicht ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Regel 109-002, die eine Wirksamkeitskontrolle durch einen Sachkundigen fordert. In Braunschweig und Umgebung sind zahlreiche Industrie-, Handwerks- und Laborbetriebe auf die regelmäßige Prüfung ihrer Absaugtechnik angewiesen.

Was wird bei der Absauganlagen-Prüfung geprüft?

Die Prüfung umfasst die vollständige Wirksamkeitskontrolle der gesamten Absauganlage: Volumenstrommessung an allen Erfassungselementen mit kalibrierten Messgeräten, Prüfung der Filterfunktion und des Abscheidegrads, Sichtung aller Rohrleitungen, Schläuche und Hauben auf Beschädigung und Undichtigkeiten, Kontrolle der Ventilatoren auf Laufruhe, Förderleistung und Verschleiß, Prüfung der Steuerung und der Sicherheitseinrichtungen wie Strömungswächter, sowie die Dokumentation aller Messergebnisse im Prüfbuch. Der Zustand von Filtermedien, Abscheidern und ggf. vorhandenen Funkenerkennungs- und Löschsystemen wird ebenfalls erfasst. Die Prüfung muss durch einen Sachkundigen erfolgen.

Gesetzliche Vorgaben: DGUV Regel 109-002 und BetrSichV

Die DGUV Regel 109-002 konkretisiert die Prüfanforderungen der BetrSichV für Absauganlagen und Entstauber. Sie beschreibt Prüfumfang, Prüffristen und die Qualifikation des Prüfpersonals. Danach muss eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend durchgeführt werden. Die Prüffrist ist durch die Gefährdungsbeurteilung festzulegen und beträgt je nach Anlage und Risikobewertung zwischen 6 Monaten und 3 Jahren. Ergänzend gelten die TRGS 500 (Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen) und die TRGS 560 (Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen). Für Braunschweig sind auch die Vorgaben des niedersächsischen Gewerbeaufsichtsamts relevant.

Ablauf der Prüfung in Braunschweig

Die Prüfung folgt einem strukturierten Ablauf: Prüfplanung und Terminvereinbarung in Abstimmung mit dem Betriebsablauf, Sichtung der Anlagendokumentation, des Prüfbuchs und des letzten Prüfberichts, systematische Vor-Ort-Prüfung aller Erfassungselemente mit Volumenstrommessung, Filterinspektion und Funktionskontrolle aller Komponenten, Erstellung des Prüfberichts mit allen Messwerten, Mängeln und Empfehlungen, Festlegung der nächsten Prüffrist abhängig von Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben und Nutzungsbedingungen. Die Prüfungen sollten idealerweise in Produktionsstillständen oder außerhalb von Spitzenlastzeiten erfolgen.

Für welche Unternehmen in Braunschweig?

Die Prüfpflicht betrifft eine breite Palette von Betrieben in Braunschweig: Schweißtechnik und Metallverarbeitung in den Industriegebieten Braunschweig-Nord und Stöckheim, Lackierereien und Beschichtungsbetriebe, Holzverarbeitung und Tischlereien mit Staubabsaugung, Chemie- und Pharmaproduktion, Entstaubungsanlagen in der Nahrungsmittel- und Futtermittelindustrie sowie Laboreinrichtungen der Technischen Universität und von Forschungseinrichtungen am Standort Braunschweig.

Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.

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Wichtiger Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Absauganlagen-Prüfung oder -Wartung durch. Kein Fachbetrieb und kein Sachkundiger. Die Prüfung und Wartung von Absauganlagen erfolgt ausschließlich durch die jeweils beauftragten Fachbetriebe oder Sachkundigen. Der Vertrag über die Leistung kommt direkt zwischen dem anfragenden Unternehmen und dem beauftragten Fachbetrieb oder Sachkundigen zustande.