Absauganlagen Prüfung – Braunschweig
Absauganlagen müssen regelmäßig geprüft werden – das schreiben die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Betriebssicherheitsverordnung vor. In Braunschweig nehmen wir Ihre Anfrage für eine mögliche Vermittlung an einen geeigneten Fachbetrieb oder Sachkundigen entgegen.
Rechtliche Grundlage
Nach § 7 GefStoffV müssen technische Schutzmaßnahmen – dazu zählen Absauganlagen – regelmäßig auf ihre Wirksamkeit und Funktionsfähigkeit geprüft werden. Ergänzend gelten die BetrSichV und je nach Branche spezifische DGUV-Vorschriften und Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS).
Prüfumfang
Die Prüfung umfasst die Messung des Luftvolumenstroms und der Luftgeschwindigkeit an den Erfassungseinrichtungen, die Funktionsprüfung der Filteranlage, die Kontrolle auf Leckagen im Kanalsystem und die Überprüfung der Steuerung und Alarmierungseinrichtungen.
Prüfintervalle
Die Prüfintervalle richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung und den einschlägigen TRGS. Für Absauganlagen mit sicherheitsrelevanten Funktionen ist in der Regel eine jährliche Prüfung vorgeschrieben. Im Forschungsflughafen Braunschweig mit seinen technischen Laboren können auch kürzere Intervalle gelten.
Dokumentation der Prüfung
Jede Prüfung wird dokumentiert: gemessene Werte, festgestellte Abweichungen, durchgeführte Korrekturen und Prüfdatum. Die Dokumentation ist Teil des Prüfbuchs der Anlage und muss aufbewahrt werden.
Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
Anfrage senden