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Absauganlagen BS

DGUV Regel 109-002 – Absauganlagen und Entstauber

Die zentrale Prüfgrundlage für Absauganlagen, Entstaubungsanlagen und Entstauber im gewerblichen Bereich.

Was ist die DGUV Regel 109-002?

Die DGUV Regel 109-002 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie konkretisiert die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für den spezifischen Bereich der Absauganlagen und Entstauber. Die Regel beschreibt, wie die Prüfung dieser Anlagen durchzuführen ist, welche Qualifikation der Prüfer benötigt und was dokumentiert werden muss.

Rechtlicher Status: DGUV Regeln sind keine Gesetze im engeren Sinne, sondern konkretisierende Regelwerke der Unfallversicherungsträger. Sie haben jedoch hohe praktische Bedeutung: Bei Einhaltung der DGUV Regeln gilt die Vermutung, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind (Vermutungswirkung). Bei Abweichungen muss der Betreiber die Gleichwertigkeit nachweisen.

Anwendungsbereich

Die DGUV Regel 109-002 gilt für:

Absauganlagen

Alle technischen Lüftungsanlagen, die dem Schutz der Beschäftigten vor Gefahrstoffen am Arbeitsplatz dienen – unabhängig vom abgesaugten Medium (Staub, Rauch, Gas, Dampf).

Entstauber

Filternde Abscheider, die Staub aus der geförderten Luft abscheiden und sammeln – einschließlich Zyklonabscheider, Gewebefilter, Patronenfilter und Nassabscheider.

Erfassungselemente

Hauben, Düsen, Spalte und andere Vorrichtungen, die Gefahrstoffe direkt an der Entstehungsstelle erfassen, bevor sie in die Atemluft der Beschäftigten gelangen.

Rohrleitungen

Das gesamte Kanalsystem vom Erfassungselement bis zum Ventilator und ggf. zur Ausblasstelle. Rohrleitungen müssen dicht und abgelagert sein.

Prüfanforderungen nach DGUV 109-002

Wiederkehrende Prüfung

  • Mindestens jährlich
  • Fristen nach Gefährdungsbeurteilung
  • Verkürzung bei Gefahrstoffen möglich
  • Sachkundiger erforderlich

Prüfung nach Instandsetzung

  • Nach Reparaturen an sicherheitsrelevanten Teilen
  • Nach Austausch von Filtern oder Ventilatoren
  • Prüfumfang abhängig vom Eingriff
Keine pauschalen Fristen: Die in der DGUV Regel 109-002 genannte jährliche Prüfung ist eine Orientierung. Die konkrete Prüffrist muss auf Basis der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerangaben, der Nutzungsbedingungen und der Ergebnisse vorangegangener Prüfungen festgelegt werden.

Prüfumfang im Detail

Die DGUV 109-002 beschreibt den Prüfumfang für verschiedene Anlagentypen. Die folgenden Punkte sind regelmäßig Bestandteil der Prüfung:

  • Sichtprüfung auf offensichtliche Mängel und Beschädigungen
  • Prüfung der Erfassungselemente auf Wirksamkeit
  • Volumenstrommessung an den Erfassungsstellen
  • Kontrolle der Filter und Abscheider
  • Prüfung der Rohrleitungen auf Dichtheit
  • Kontrolle des Ventilators und Antriebs
  • Prüfung der Rückluftführung (Umluftbetrieb)
  • Kontrolle von Schutzeinrichtungen
  • Prüfung von Explosionsschutzeinrichtungen
  • Prüfung der Steuerungs- und Überwachungseinrichtungen
  • Bewertung der Gesamtwirksamkeit
  • Dokumentation mit Prüfurteil und nächstem Prüftermin

Qualifikation des Prüfers – der Sachkundige

Die Prüfung nach DGUV 109-002 muss durch einen Sachkundigen durchgeführt werden. Die Anforderungen an die Sachkunde ergeben sich aus:

  • Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (z. B. Meister, Techniker, Ingenieur)
  • Mehrjährige Berufserfahrung im relevanten Fachgebiet
  • Kenntnis der einschlägigen Regelwerke (DGUV 109-002, BetrSichV, TRGS)
  • Kenntnis der Prüfmethoden und Messverfahren
  • Fähigkeit zur Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustands
  • Weisungsfreiheit gegenüber dem Betreiber

Der Arbeitgeber ist für die Auswahl des Sachkundigen verantwortlich. Die Sachkunde muss dokumentiert und aktuell gehalten werden.

Dokumentation nach DGUV 109-002

Die Dokumentation ist ein zentraler Bestandteil der Prüfung. Der Prüfbericht muss mindestens enthalten:

  • Bezeichnung und Standort der Anlage
  • Datum und Art der Prüfung
  • Name und Qualifikation des Prüfers
  • Angewandte Prüfgrundlagen
  • Messwerte und Prüfergebnisse
  • Festgestellte Mängel mit Bewertung
  • Prüfurteil (ohne Mängel / mit Mängeln / mit erheblichen Mängeln)
  • Empfehlung für nächste Prüfung
  • Unterschrift des Sachkundigen

Der Prüfbericht ist vom Betreiber bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren und auf Verlangen der Behörde oder Berufsgenossenschaft vorzulegen.

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Wichtiger Hinweis: Die Prüfung erfolgt ausschließlich durch den jeweils beauftragten Sachkundigen oder Fachbetrieb. Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Prüfungen aus. Vermittlungsplattform mit Sitz in Radolfzell. Kein eigener ausführender Betrieb in Leipzig.