DGUV Regel 109-002 – Absauganlagen und Entstauber
Die zentrale Prüfgrundlage für Absauganlagen, Entstaubungsanlagen und Entstauber im gewerblichen Bereich.
Was ist die DGUV Regel 109-002?
Die DGUV Regel 109-002 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie konkretisiert die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für den spezifischen Bereich der Absauganlagen und Entstauber. Die Regel beschreibt, wie die Prüfung dieser Anlagen durchzuführen ist, welche Qualifikation der Prüfer benötigt und was dokumentiert werden muss.
Anwendungsbereich
Die DGUV Regel 109-002 gilt für:
Absauganlagen
Alle technischen Lüftungsanlagen, die dem Schutz der Beschäftigten vor Gefahrstoffen am Arbeitsplatz dienen – unabhängig vom abgesaugten Medium (Staub, Rauch, Gas, Dampf).
Entstauber
Filternde Abscheider, die Staub aus der geförderten Luft abscheiden und sammeln – einschließlich Zyklonabscheider, Gewebefilter, Patronenfilter und Nassabscheider.
Erfassungselemente
Hauben, Düsen, Spalte und andere Vorrichtungen, die Gefahrstoffe direkt an der Entstehungsstelle erfassen, bevor sie in die Atemluft der Beschäftigten gelangen.
Rohrleitungen
Das gesamte Kanalsystem vom Erfassungselement bis zum Ventilator und ggf. zur Ausblasstelle. Rohrleitungen müssen dicht und abgelagert sein.
Prüfanforderungen nach DGUV 109-002
Prüfung vor Inbetriebnahme
- Vor der ersten Nutzung
- Nach wesentlichen Änderungen
- Prüfung auf Übereinstimmung mit Auslegung
- Dokumentation als Prüfgrundlage
Wiederkehrende Prüfung
- Mindestens jährlich
- Fristen nach Gefährdungsbeurteilung
- Verkürzung bei Gefahrstoffen möglich
- Sachkundiger erforderlich
Prüfung nach Instandsetzung
- Nach Reparaturen an sicherheitsrelevanten Teilen
- Nach Austausch von Filtern oder Ventilatoren
- Prüfumfang abhängig vom Eingriff
Prüfumfang im Detail
Die DGUV 109-002 beschreibt den Prüfumfang für verschiedene Anlagentypen. Die folgenden Punkte sind regelmäßig Bestandteil der Prüfung:
- Sichtprüfung auf offensichtliche Mängel und Beschädigungen
- Prüfung der Erfassungselemente auf Wirksamkeit
- Volumenstrommessung an den Erfassungsstellen
- Kontrolle der Filter und Abscheider
- Prüfung der Rohrleitungen auf Dichtheit
- Kontrolle des Ventilators und Antriebs
- Prüfung der Rückluftführung (Umluftbetrieb)
- Kontrolle von Schutzeinrichtungen
- Prüfung von Explosionsschutzeinrichtungen
- Prüfung der Steuerungs- und Überwachungseinrichtungen
- Bewertung der Gesamtwirksamkeit
- Dokumentation mit Prüfurteil und nächstem Prüftermin
Qualifikation des Prüfers – der Sachkundige
Die Prüfung nach DGUV 109-002 muss durch einen Sachkundigen durchgeführt werden. Die Anforderungen an die Sachkunde ergeben sich aus:
- Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (z. B. Meister, Techniker, Ingenieur)
- Mehrjährige Berufserfahrung im relevanten Fachgebiet
- Kenntnis der einschlägigen Regelwerke (DGUV 109-002, BetrSichV, TRGS)
- Kenntnis der Prüfmethoden und Messverfahren
- Fähigkeit zur Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustands
- Weisungsfreiheit gegenüber dem Betreiber
Der Arbeitgeber ist für die Auswahl des Sachkundigen verantwortlich. Die Sachkunde muss dokumentiert und aktuell gehalten werden.
Dokumentation nach DGUV 109-002
Die Dokumentation ist ein zentraler Bestandteil der Prüfung. Der Prüfbericht muss mindestens enthalten:
- Bezeichnung und Standort der Anlage
- Datum und Art der Prüfung
- Name und Qualifikation des Prüfers
- Angewandte Prüfgrundlagen
- Messwerte und Prüfergebnisse
- Festgestellte Mängel mit Bewertung
- Prüfurteil (ohne Mängel / mit Mängeln / mit erheblichen Mängeln)
- Empfehlung für nächste Prüfung
- Unterschrift des Sachkundigen
Der Prüfbericht ist vom Betreiber bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren und auf Verlangen der Behörde oder Berufsgenossenschaft vorzulegen.
DGUV-Prüfung in Leipzig anfragen
Beschreiben Sie Ihre Anlage und den gewünschten Prüfumfang. Wir prüfen, ob eine Vermittlung an einen geeigneten Sachkundigen möglich ist.
Prüfung anfragen