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Absauganlagen BS

DGUV Regel 109-002 – Absauganlagen in Braunschweig normgerecht prüfen

Die DGUV Regel 109-002 ist die zentrale Vorschrift für die Prüfung von Absauganlagen und Entstaubern in Deutschland. Sie konkretisiert die Anforderungen der BetrSichV für diese Anlagenkategorie und beschreibt detailliert, wie die Prüfung durchzuführen ist, wer sie durchführen darf und welche Prüffristen gelten. Für Betreiber in Braunschweig ist die Einhaltung dieser DGUV-Regel verpflichtend und wird von den Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämtern kontrolliert.

Die drei Säulen der DGUV 109-002 Prüfung

Die DGUV Regel 109-002 definiert drei Prüfarten: Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme – nach der Installation durch einen Sachkundigen, umfasst alle Aspekte der Anlagensicherheit und Wirksamkeit. Wiederkehrende Prüfung – in den durch die Gefährdungsbeurteilung festgelegten Intervallen (6 Monate bis 3 Jahre), ebenfalls durch einen Sachkundigen. Prüfung nach wesentlichen Änderungen – bei Umbauten, Erweiterungen oder nach Instandsetzungen mit sicherheitsrelevantem Charakter. Die Prüfung umfasst die Wirksamkeitskontrolle der Erfassungselemente, die Filter- und Abscheiderkontrolle, die Dichtheitsprüfung der Luftleitungen, die Funktionskontrolle von Sicherheitseinrichtungen und die Vollständigkeitsprüfung der Dokumentation.

Sachkundiger – Qualifikation und Anforderungen

Die DGUV-Prüfung in Braunschweig darf nur durch einen Sachkundigen durchgeführt werden. Dieser muss über eine einschlägige technische Berufsausbildung, mehrjährige Berufserfahrung und spezifische Kenntnisse der Absaugtechnik und der einschlägigen Vorschriften verfügen. Der Sachkundige wird vom Arbeitgeber schriftlich bestellt und muss seine Fachkunde regelmäßig aktualisieren. Bei einfacheren Anlagen kann auch eine zur Prüfung befähigte Person (TRBS 1203) die Prüfung durchführen – die Abgrenzung regelt die Gefährdungsbeurteilung.

Dokumentation nach DGUV 109-002

Die DGUV 109-002 verlangt eine umfassende Dokumentation: Prüfbericht mit Datum und Unterschrift des Sachkundigen, Auflistung aller geprüften Komponenten mit Messwerten, dokumentierte Mängel mit Priorisierung und Fristsetzung, Prüfbuch mit chronologischer Aufzeichnung aller Prüfungen. Die Aufzeichnungen sind mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. In der Praxis hat sich eine Aufbewahrung von mindestens 5 Jahren bewährt, um auch rückwirkende Prüfungen von Behörden zu ermöglichen.

Betroffene Betriebe in Braunschweig und Umgebung

Die DGUV 109-002 gilt für alle Absauganlagen und Entstauber: Schweißrauchabsaugungen in der Automobilindustrie Wolfsburgs, Entstaubungsanlagen in Salzgitter, Lackiererei-Absaugungen in Wolfenbüttel, Holzstaubabsaugungen in Peine und Laborabsaugungen an der TU Braunschweig.

Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.

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Wichtiger Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Absauganlagen-Prüfung oder -Wartung durch. Kein Fachbetrieb und kein Sachkundiger. Die Prüfung und Wartung von Absauganlagen erfolgt ausschließlich durch die jeweils beauftragten Fachbetriebe oder Sachkundigen. Der Vertrag über die Leistung kommt direkt zwischen dem anfragenden Unternehmen und dem beauftragten Fachbetrieb oder Sachkundigen zustande.