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Absauganlagen BS

Funktionsprüfung Absauganlagen – Braunschweig

Die Funktionsprüfung ist der messtechnische Nachweis, dass Ihre Absauganlage die erforderliche Leistung erbringt. In Braunschweig nehmen wir Ihre Anfrage für die Vermittlung an einen Fachbetrieb für die Funktionsprüfung entgegen.

Was wird gemessen?

Bei der Funktionsprüfung werden gemessen: der Volumenstrom in m³/h, die Luftgeschwindigkeit an den Erfassungseinrichtungen in m/s, die Differenzdrücke über den Filtern und die Druckverhältnisse im Kanalsystem. Die gemessenen Werte werden mit den Sollwerten aus der Planung oder den Herstellerangaben verglichen.

Wirksamkeitsnachweis

Die Funktionsprüfung dient als Wirksamkeitsnachweis der Absauganlage. Sie zeigt, ob die Anlage die Schadstoffe tatsächlich in dem vorgesehenen Umfang erfasst und absaugt. Abweichungen von den Sollwerten zeigen Verschleiß, Verstopfungen oder Leckagen an.

Messverfahren

Die Messungen werden mit kalibrierten Messgeräten durchgeführt: Flügelrad-Anemometer für die Luftgeschwindigkeit, Differenzdruck-Manometer für die Filterkontrolle und gegebenenfalls Rauchröhrchen zur Sichtbarmachung der Luftströmung.

Prüffristen nach TRGS

Die TRGS legen für bestimmte Anlagentypen konkrete Prüffristen fest: Für Absauganlagen mit sicherheitsrelevanten Funktionen mindestens jährlich, für Filteranlagen je nach Gefährdungsbeurteilung. In Forschungslaboren am Forschungsflughafen Braunschweig können abweichende Fristen gelten.

Dokumentation der Messwerte

Alle Messwerte werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert. Das Protokoll enthält Soll- und Ist-Werte, Abweichungen und Maßnahmenempfehlungen. Es ist Teil des Prüfbuchs und muss aufbewahrt werden.

Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.

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Wichtiger Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Prüfungen, Wartungen oder Reparaturen an Absauganlagen durch. Kein Fachbetrieb und kein Sachkundiger. Die Prüfung und Wartung von Absauganlagen erfolgt ausschließlich durch die jeweils beauftragten Fachbetriebe, Sachkundigen oder entsprechend berechtigten Personen.