Funktionsprüfung von Absauganlagen in Braunschweig
Die Funktionsprüfung ist das Mindestmaß der Kontrolle einer Absauganlage. Sie stellt sicher, dass alle sicherheitsrelevanten Komponenten bestimmungsgemäß arbeiten. In Braunschweig muss jede Absauganlage – ob stationär oder mobil – in regelmäßigen Abständen einer Funktionsprüfung unterzogen werden. Sie ist weniger umfangreich als die vollständige DGUV-Prüfung, aber mindestens so wichtig für die tägliche Betriebssicherheit.
Inhalte der Funktionsprüfung
Die Funktionsprüfung in Braunschweig umfasst: Messung der Erfassungsgeschwindigkeit an den Absaughauben und Erfassungselementen – die Luftgeschwindigkeit muss ausreichend sein, um Gefahrstoffe sicher zu erfassen, Prüfung der Filteranlage auf Durchlässigkeit und korrekten Differenzdruck, Kontrolle der Steuerung und Überwachungseinrichtungen – Strömungswächter, Differenzdruckschalter und Alarmfunktionen, Sichtkontrolle aller Rohrleitungen, Schläuche und Anschlüsse auf mechanische Beschädigung, lose Verbindungen oder Verstopfungen, Prüfung des Allgemeinzustands – Korrosion, Verschleiß, Lärmentwicklung und Vibration. Die Ergebnisse werden im Prüfbuch oder Prüfprotokoll dokumentiert und mit früheren Messungen verglichen, um Trends und Verschlechterungen früh zu erkennen.
Wer führt die Funktionsprüfung durch?
Die Funktionsprüfung kann durch einen Fachbetrieb oder durch unterwiesene Personen im Unternehmen durchgeführt werden – im Gegensatz zur DGUV-Prüfung, die einen Sachkundigen erfordert. Allerdings muss die unterwiesene Person über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen und vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt sein. Die verwendeten Messgeräte müssen kalibriert sein. In vielen Braunschweiger Betrieben wird die Funktionsprüfung dennoch an externe Fachbetriebe vergeben, um Messgenauigkeit und Dokumentationsqualität sicherzustellen.
Prüffristen für die Funktionsprüfung
Die Prüffristen sind nicht einheitlich geregelt und müssen durch die Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Richtwerte: arbeitstägliche Sichtkontrolle durch den Bediener, monatliche erweiterte Sichtkontrolle durch eine unterwiesene Person, jährliche Funktionsprüfung mit Messungen durch Fachbetrieb oder unterwiesene Person, DGUV-Prüfung nach 109-002 in einem Intervall von 1–3 Jahren je nach Risikobewertung durch Sachkundigen.
Standorte in Braunschweig und Region
Funktionsprüfungen sind für alle Betriebe mit Absauganlagen relevant: Schweißfachbetriebe im Braunschweiger Norden, Werkstätten der Automobilzulieferer in Wolfsburg, Stahlverarbeitung in Salzgitter, Maschinenbau in Wolfenbüttel und Metallbetriebe in Peine.
Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
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