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Absauganlagen BS

Filterwechsel Absauganlagen – Braunschweig

Filter sind Verschleißteile und müssen regelmäßig gewechselt werden. In Braunschweig vermitteln wir Anfragen an Fachbetriebe für den fachgerechten Filterwechsel und die ordnungsgemäße Entsorgung der gebrauchten Filter.

Arten von Filtern

Absauganlagen verwenden unterschiedliche Filtertypen: Grobfilter und Feinfilter für Stäube, Schwebstofffilter (HEPA/ULPA) für feinste Partikel, Aktivkohlefilter für Gase und Dämpfe und Elektrofilter für Feinststäube. Jeder Filtertyp hat spezifische Standzeiten und Wechselintervalle.

Wann muss gewechselt werden?

Ein Filterwechsel ist fällig, wenn der Differenzdruck über dem Filter den Grenzwert erreicht, die Absaugleistung nachlässt, der Filter sichtbar verschmutzt oder beschädigt ist oder die Hersteller-Standzeit erreicht ist. Moderne Anlagen zeigen den notwendigen Wechsel über die Steuerung an.

Filterwechsel und Gefahrstoffe

Gebrauchte Filter können mit Gefahrstoffen belastet sein – Stäube, Lösemittel, toxische Substanzen. Der Fachbetrieb muss den Filterwechsel unter Beachtung der Schutzmaßnahmen durchführen und die gebrauchten Filter ordnungsgemäß als gefährlichen Abfall entsorgen.

Entsorgung der Filter

Die Entsorgung gebrauchter Filter richtet sich nach den enthaltenen Stoffen. Aktivkohlefilter mit Lösemittelbeladung, Staubfilter mit toxischen Stäuben oder HEPA-Filter mit biologischen Agenzien müssen als Sonderabfall entsorgt werden. Im Industriegebiet Braunschweig-Hafen sind die entsprechenden Entsorgungswege zu beachten.

Filterwechsel im Wartungsplan

Der Filterwechsel sollte Teil des Wartungsplans sein. Ein regelmäßiger Wechsel verhindert Leistungsabfall, reduziert Energiekosten und schützt die nachgeschalteten Anlagenkomponenten vor Verschmutzung.

Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.

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Wichtiger Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Prüfungen, Wartungen oder Reparaturen an Absauganlagen durch. Kein Fachbetrieb und kein Sachkundiger. Die Prüfung und Wartung von Absauganlagen erfolgt ausschließlich durch die jeweils beauftragten Fachbetriebe, Sachkundigen oder entsprechend berechtigten Personen.