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Absauganlagen BS

Häufige Fragen zur Absauganlagen Prüfung in Braunschweig

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Prüfung von Absauganlagen in Braunschweig – von der DGUV-Pflicht über Prüffristen bis zu Kosten und Reparatur.

1. Ist die Prüfung von Absauganlagen in Braunschweig gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Die Prüfpflicht ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit der DGUV Regel 109-002. Absauganlagen, die dem Schutz der Beschäftigten vor Gefahrstoffen dienen, müssen vor der ersten Inbetriebnahme, wiederkehrend und nach wesentlichen Änderungen geprüft werden.

2. Wie oft muss eine Absauganlage geprüft werden?

Die Prüffrist wird in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt – sie liegt typischerweise zwischen 6 Monaten und 3 Jahren. Maßgeblich sind die Herstellerangaben, die Nutzungsintensität, die Art der abgesaugten Gefahrstoffe und die Ergebnisse vorheriger Prüfungen. Gefahrstoffklassen (CMR-Stoffe) erfordern kürzere Intervalle.

3. Wer darf die Prüfung durchführen?

Die DGUV-Prüfung nach Regel 109-002 muss durch einen Sachkundigen erfolgen. Für einfachere Funktionsprüfungen kann auch eine zur Prüfung befähigte Person oder ein Fachbetrieb eingesetzt werden. Der Arbeitgeber legt in der Gefährdungsbeurteilung fest, welche Qualifikation für welche Prüfung erforderlich ist.

4. Was ist der Unterschied zwischen Prüfung, Wartung und Reparatur?

Die Prüfung stellt den Ist-Zustand fest und bewertet Wirksamkeit und Sicherheit. Die Wartung erhält den Soll-Zustand (Filterwechsel, Reinigung, Austausch von Verschleißteilen). Die Reparatur stellt den Soll-Zustand nach einem Defekt wieder her. Die drei Leistungen ersetzen einander nicht und erfordern unterschiedliche Qualifikationen.

5. Was passiert, wenn die Prüfung Mängel aufdeckt?

Mängel werden im Prüfbericht nach Schweregrad bewertet. Sicherheitsrelevante Mängel erfordern sofortige Maßnahmen und eine Nachprüfung. Die Anlage darf bei sicherheitsrelevanten Mängeln nur eingeschränkt oder gar nicht weiter betrieben werden. Der Betreiber ist für die Mängelbeseitigung verantwortlich.

6. Müssen auch mobile Absauggeräte geprüft werden?

Ja. Auch mobile Schweißrauchabscheider, tragbare Entstauber und flexible Absaugarme unterliegen der Prüfpflicht nach DGUV 109-002. Sie sind im Prüfplan des Betriebs zu berücksichtigen und gleichwertig zu prüfen wie stationäre Anlagen.

7. Was kostet eine Absauganlagen-Prüfung in Braunschweig?

Pauschalangaben sind nicht möglich. Die Kosten hängen von Anlagengröße, Anzahl der Erfassungsstellen und Prüfumfang ab. Weitere Details auf unserer Kostenseite.

8. Gibt es Förderungen für neue Absauganlagen?

Für investive Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten können unter Umständen Förderprogramme oder Zuschüsse der Berufsgenossenschaften in Anspruch genommen werden. Die reine Prüfung ist in der Regel nicht förderfähig, sondern eine laufende Betriebspflicht.

9. Was muss ich für die Prüfung vorbereiten?

Halten Sie das Prüfbuch, den letzten Prüfbericht, die Herstellerdokumentation und den aktuellen Wartungsplan bereit. Stellen Sie den Zugang zu allen Messstellen sicher und planen Sie den Prüftermin möglichst außerhalb der Hauptproduktionszeit.

Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.

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Wichtiger Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Absauganlagen-Prüfung oder -Wartung durch. Kein Fachbetrieb und kein Sachkundiger. Die Prüfung und Wartung von Absauganlagen erfolgt ausschließlich durch die jeweils beauftragten Fachbetriebe oder Sachkundigen. Der Vertrag über die Leistung kommt direkt zwischen dem anfragenden Unternehmen und dem beauftragten Fachbetrieb oder Sachkundigen zustande.